Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Allgemeines, Angebote und Auftragserteilung, Lieferumfang
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen der ADITO Software GmbH (ADITO) zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich von ADITO anerkannt werden, sind für ADITO unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Regelungen, die diese Bedingungen abändern, ergänzen und/oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies von ADITO schriftlich bestätigt wurde. Angaben in Prospekten, Leistungskurzbeschreibungen sowie sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Liefer- oder Ausführungszeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
2. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, wenn nichts anderes vereinbart ist und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware zum Download angeboten wird. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht bevor Sie vereinbarte Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder Informationen übergeben oder eine vereinbarte Anzahlung oder Teilzahlung geleistet haben. Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfristen zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ADITO trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - egal ob bei ADITO oder bei deren Unterlieferanten eingetreten – wie zum Beispiel: Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, durch nicht zu vertretende Ursachen entstandene Hard- oder Softwareprobleme. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. ADITO teilt Ihnen solche Hindernisse unverzüglich mit. Solange Sie mit einer Verbindlichkeit, beispielsweise mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung, im Rückstand sind, ruht diese Lieferpflicht. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst gegeben, nachdem Sie eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Sofern Vertragsinhalt - auch - die Lieferung, Erstellung oder Anpassung von Software ist, gilt eine Nachfrist als angemessen, wenn diese mindestens 6 Wochen beträgt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind Sie berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Vergütung für Sonder- und Zusatzleistungen
(1) Erweiterungen, Anpassungen, Sonderwünschen usw., die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren oder nicht in der Spezifikation enthalten sind, können Sie nachbeauftragen. Der Vertragszusatz kommt mit Auftragsbestätigung durch ADITO zustande.
(2) Zusätzliche Leistungen, die aus Gründen der Dringlichkeit sofort und ohne schriftlichen Auftrag durchgeführt werden, können von ADITO in Rechnung gestellt werden.
(3) Leistungen, die auf Ihren Wunsch ausgeführt werden, insbesondere zur Störungsbeseitigung, deren Ursache aber nicht in der Software von ADITO oder sonst auf ADITO zurechenbare Umstände zurückzuführen ist, sowie alle sonstigen gesondert zu vergütenden Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zum Stundensatz von EUR 175,00 berechnet.
(4) Fahrtkosten, Spesen und Übernachtungskosten für Leistungen, die ADITO nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, gesondert berechnet. Pkw- Fahrten werden mit EUR 0,49 pro gefahrenen Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten (ortsübliche mittlere Preiskategorie) nach der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt. Für Reisezeiten werden EUR 49,00/Stunde berechnet. Grundlage für die Berechnung ist der Sitz von ADITO.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Personalkosten, die Materialkosten oder werden Aktualisierungen (z.B. für Software) aufgrund inzwischen veränderter technischer Anforderungen notwendig, so ist ADITO berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Sie sind allerdings dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
5. Zahlung, SEPA-Vorabinformation
Alle Lieferungen und Leistungen der ADITO sind 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig wenn nichts anderes vereinbart ist. Dienstleistungen werden nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt, bei längerfristigen Projekten rechnet ADITO monatlich ab, wenn nichts anderes vereinbart ist. Geraten Sie in Zahlungsverzug ist ADITO berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sofern eine vereinbarte Zahlungsbedingung einen Skontoabzug unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, so wird dieser nur gewährt, wenn nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen unbezahlt sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von ADITO nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren/ Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation ist formlos möglich, es steht der ADITO frei, diese z.B. per E-Mail oder mit der einzuziehenden Rechnung zu übermitteln.
6. Gefahrübergang, Download
Alle Lieferungen der ADITO werden Ihnen grundsätzlich zum Download bereitgestellt. Damit ist die Lieferverpflichtung der ADITO erfüllt. Mit der Informationen der Bereitstellung geht das Risiko des Verlust der Daten oder deren Beschädigung während des Downloads auf Sie über.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen das Eigentum der ADITO. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Ware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt verkauft und schon heute den Kaufpreisanspruch an ADITO abtritt.
(2) Sie sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann jederzeit wiederrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
(3) Sie dürfen noch nicht vollständig bezahlte Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, haben Sie ADITO unverzüglich davon zu benachrichtigen und ADITO alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung aller Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
8. Gewährleistung
(1) Für Material- und Herstellungsmängel leistet ADITO von der Lieferung oder Fertigstellung an 12 Monate Gewährleistung. Dies gilt auch für Mängel von Werkleistungen.
(2) Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software Ihren Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen ausgewählten Programmen und Systemkomponenten zusammenarbeitet.
(3) Sind Sie Unternehmer, so müssen Sie offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge nimmt ADITO nach ihrer Wahl mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz oder bessert die mangelhafte Ware nach. Sie sind zur Mithilfe verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die vollständige Beschreibung des Mangels, den Zugang zu Ihren Systemen, die Installation von Patches und Updates etc.
(4) Sofern ADITO der Verpflichtung zur Ersatzlieferung nicht nachkommt oder im Falle der Nachbesserung diese auch nach zweimaliger Nachfristsetzung fehlschlägt, steht Ihnen das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
(5) Für Dienstleistungen besteht kein Gewährleistungsrecht.
9. Freiheit von Rechten Dritter
(1) ADITO steht dafür ein, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung durch Sie ausschließen oder einschränken.
(2) Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, unterrichten die Vertragspartner einander und stimmen das weitere Vorgehen ab. ADITO wird nach ihrer Wahl die beanstandeten Teile des Werks durch beanstandungsfreie Teile ersetzen oder die fehlenden Rechte nachlizenzieren. ADITO stellt Sie von sämtlichen möglichen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei und übernimmt insbesondere alle Ihnen entstehenden notwendigen Aufwendungen sowie etwa entstehende Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren sowie Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen gerichtlich zugesprochene Honorare oder Schadensersatzleistungen.
10. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet ADITO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet sie (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haftet ADITO auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Sie sind verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor Sie eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornehmen, Ihre Daten zu sichern. Soweit Sie ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet ADITO nicht. ADITO übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Mehraufwendungen in der Abwicklung (z.B. Gewährleistung), die dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Bestimmungsort, bzw. Ihren Geschäftssitz gebracht wurde, sind von Ihnen zu tragen.
11. Aufrechnung, Abtretungsverbot
Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ohne die schriftliche Zustimmung der ADITO dürfen Rechte aus mit ADITO geschlossenen Verträgen nicht an Dritte abgetreten werden.
12. Datenschutz
ADITO ist berechtigt, Ihre für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes/ Telemediengesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Sie können über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unentgeltlich Auskunft erhalten.
13. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern Sie ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die gesetzlichen Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass Ihre Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in Ihren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
14. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind nur gültig wenn sie der Schriftform entsprechen.
15. Nichtigkeitsklausel
Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
16. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ADITO. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der ADITO zuständig ist. ADITO ist auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.
Stand: Mai 2023